Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete von Geräten zur Messung eines ZEV
1 Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein integrierender Bestandteil aller Verträge, die zwischen der ener4 AG (im Folgenden "ener4") und dem Kunden (im Folgenden "Mieter") über die Vermietung von Geräten zur Messung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) abgeschlossen werden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.1 Der Vertrag zwischen ener4 und Mieter kommt durch die schriftliche Bestätigung des Mietvertrags durch ener4 zustande.
2.2 Die ener4 behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Mietvertrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3 Zahlung
3.1 Die Mietpreise sind im Mietvertrag festgelegt und werden gemäss Vertrag einmal jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.
3.3 Die Pflicht der Bezahlung der vereinbarten Kosten beginnt am Tag nach dem Versand der Mietgeräte. Der Zeitpunkt der Installation ist Sache des Mieters und hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung.
3.4 Bei vorsätzlichem oder wiederholtem Zahlungsverzug des Mieters, ist die ener4 berechtigt alle Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Eintreibung der säumigen Guthaben entstehen, zu Lasten des Mieters zu verrechnen. Die ener4 kann den gesetzlichen Verzugszins in Rechnung stellen.
3.5 Hat die ener4 eine Angabe nicht oder zu Unrecht in Rechnung gestellt oder hat sie eine Angabe falsch berechnet, so fordert sie den Fehlbetrag nach oder erstattet ihn zurück.
4. Lieferung und Rückgabe
6.2 Die ener4 haftet nicht für Fehlmessungen und den daraus resultierenden Forderungen.
6.3 Die ener4 ist nicht für das Einpflegen der Geräte in ein System oder für die Verrechnung zuständig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6.4 Beide Parteien haften gegenseitig für direkte Schäden aus Vertragsverletzungen, die ab-sichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt worden sind. Weitere Haftung wird ausgeschlossen.
7.2 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der ener4 enthalten.
8.2 Änderungen der Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien müssen schriftlich festgehalten und beidseitig unterzeichnet werden.
9.1 Das Rechtsverhältnis unterliegt dem schweizerischen Recht. Die Anwendung des Internationalen Privatrechts, einschliesslich seiner kollisionsrechtlichen Normen, oder weiterer staatsvertraglicher Vereinbarungen, wird ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Lachen/SZ, und dies gilt auch, wenn die Übergabe der Geräte an einem anderen Ort er-folgt. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Lachen/SZ.