Herzlich Willkommen

bei der ener4 AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete von Geräten zur Messung eines ZEV

1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein integrierender Bestandteil aller Verträge, die zwischen der ener4 AG (im Folgenden "ener4") und dem Kunden (im Folgenden "Mieter") über die Vermietung von Geräten zur Messung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) abgeschlossen werden. 

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2 Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag zwischen ener4 und Mieter kommt durch die schriftliche Bestätigung des Mietvertrags durch ener4 zustande.

2.2 Die ener4 behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Mietvertrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3 Zahlung

3.1 Die Mietpreise sind im Mietvertrag festgelegt und werden gemäss Vertrag einmal jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.

 

3.2 Die Zahlung hat netto innerhalb dreissig Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Allfällige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannte, öffentlich-rechtliche Abgaben und Gebühren werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

3.3 Die Pflicht der Bezahlung der vereinbarten Kosten beginnt am Tag nach dem Versand der Mietgeräte. Der Zeitpunkt der Installation ist Sache des Mieters und hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung.

3.4 Bei vorsätzlichem oder wiederholtem Zahlungsverzug des Mieters, ist die ener4 berechtigt alle Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Eintreibung der säumigen Guthaben entstehen, zu Lasten des Mieters zu verrechnen. Die ener4 kann den gesetzlichen Verzugszins in Rechnung stellen.

3.5 Hat die ener4 eine Angabe nicht oder zu Unrecht in Rechnung gestellt oder hat sie eine Angabe falsch berechnet, so fordert sie den Fehlbetrag nach oder erstattet ihn zurück.

4. Lieferung und Rückgabe

4.1 Die Lieferung der Geräte erfolgt an die vom Mieter angegebene Adresse. Die Lieferkosten trägt der Mieter, sofern nicht anders vereinbart.
4.2 Nach Ablauf der Mietdauer sind die Geräte unverzüglich und in einwandfreiem Zustand an die ener4 zurückzugeben.

5 Pflichten des Mieters Geräteumfang

5.1 Der Mieter ist für den Betrieb und die Nutzung der Geräte selbst verantwortlich. Sie dürfen nur an gesetzeskonformen bzw. zugelassenen Installationen zum Einsatz kommen und nicht missbräuchlich verwendet werden.

5.2 Die Installation und Nutzung der Geräte hat fachmännisch nach dem aktuellen Stand der Technik zu erfolgen.

5.3 Eine Weitervermietung oder Untervermietung der erhaltenen Geräte an dritte Dienstleister ist ohne schriftliche Einwilligung der ener4 nicht gestattet.

5.4 Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sorgfältig und bestimmungsgemäss zu behandeln. Er haftet für Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch oder unsachgemässe Behandlung der Geräte entstehen.

5.5 Nach 10 Jahren läuft die Eichung der Geräte ab. Die ener4 informiert den Mieter rechtzeitig darüber und stellt neue Geräte zur Verfügung.

5.6 Mängel oder Defekte an Geräten sind der ener4 unmittelbar nach Erhalt zu melden. Sind Mängel oder Defekte auf eine fehlerhafte Produktion zurückzuführen, kümmert sich die ener4 um den Ersatz der Geräte.

6 Haftung

6.1 Die ener4 ist nicht für die Installation der Geräte verantwortlich und übernimmt keine Haftung für Installationsfehler.

6.2 Die ener4 haftet nicht für Fehlmessungen und den daraus resultierenden Forderungen.

6.3 Die ener4 ist nicht für das Einpflegen der Geräte in ein System oder für die Verrechnung zuständig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

6.4 Beide Parteien haften gegenseitig für direkte Schäden aus Vertragsverletzungen, die ab-sichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt worden sind. Weitere Haftung wird ausgeschlossen.

7 Datenschutz

7.1 Die ener4 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der ener4 enthalten.


8 Vereinbarungsänderungen

8.1 Die ener4 behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern. Preisänderungen werden dem Mieter frühzeitig mitgeteilt.

8.2 Änderungen der Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien müssen schriftlich festgehalten und beidseitig unterzeichnet werden.

9 Anwendbares Recht

9.1 Das Rechtsverhältnis unterliegt dem schweizerischen Recht. Die Anwendung des Internationalen Privatrechts, einschliesslich seiner kollisionsrechtlichen Normen, oder weiterer staatsvertraglicher Vereinbarungen, wird ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Lachen/SZ, und dies gilt auch, wenn die Übergabe der Geräte an einem anderen Ort er-folgt. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Lachen/SZ.

10 Inkrafttreten

Ausgabe 01. Oktober 2024, ener4 AG

Zurück zur Startseite

 


E-Mail
Anruf