Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Grundlagen und Geltungsbereich
1.1 Kunden
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Kunden ("Kunden"), die Ladestationen nutzen, an denen die Dienstleistungen von Ener4 zur Anwendung kommen (Verrechnungsverwaltung). Ener4 ist für die Abrechnung der Ladevorgänge verantwortlich. Ener4 erbringt ihre Leistungen ausschliesslich gemäss diesen AGB. Jeder Kunde hat auf Verlangen Anspruch auf die Aushändigung dieser AGB sowie auf die für ihn geltenden Preise. Diese allgemeinen Bedingungen können zudem auf der Homepage der Ener4 AG, www.ener4.ch, eingesehen oder heruntergeladen werden
1.2 Entstehung des Rechtsverhältnisses
Das Rechtsverhältnis mit dem Kunden entsteht in der Regel durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars. Ener4 kann bei der Anmeldung eines Kunden erforderliche Unterlagen anfordern. Wenn kein ausdrücklicher Vertrag erstellt wurde, akzeptiert der Kunde diese vorliegenden AGB von Ener4 durch die Bezahlung der ersten Rechnung.
1.3 Abweichungen und Vorbehalt
Abweichungen von den AGB bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Vereinbarung mit Ener4.
2 Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist unbefristet und kann von jeder Partei unter Einhaltung einer schriftlichen Kündigungsfrist von einem Monat beendet werden. Die Leistungen können separat und für jede Verbrauchsstelle unter Einhaltung der oben genannten Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen sowie eventuell entstehende weitere Kosten bis zum Ende des Vertragsverhältnisses zu begleichen.
Bei wichtigen Gründen kann der Vertrag von jeder Partei jederzeit fristlos gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, die es für die kündigende Partei unzumutbar machen, bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin am Vertrag festzuhalten, insbesondere grobe Vertragsverletzungen durch die Gegenpartei.
2.1 Nichtbenutzung von Geräten
Die Nichtbenutzung elektrischer Geräte oder Anlagenteile wird nicht als Abmeldung betrachtet und führt nicht zur Beendigung des Rechtsverhältnisses.
3 Messung des Energieverbrauches
3.1 Verbrauchsermittlung
Die Angaben der Messeinrichtungen in den Ladestationen sind massgeblich für die Ermittlung des Energieverbrauchs. Dabei können auch Summen- oder Differenzbildungen von Messwerten herangezogen werden.
3.2 Fehlmessung
Im Falle eines festgestellten Fehlanschlusses oder einer fehlerhaften Anzeige einer Messeinrichtung wird der Energieverbrauch des Kunden soweit wie möglich aufgrund der durchgeführten Prüfung ermittelt. Wenn das Mass der Korrektur nicht durch eine Nachprüfung bestimmt werden kann, wird der Verbrauch unter angemessener Berücksichtigung der vom Kunden gelieferten Angaben von Ener4 festgelegt. Dabei wird auch auf den Verbrauch in vergangenen, vergleichbaren Perioden Bezug genommen. Etwaige Änderungen der Anschlusswerte und Betriebsverhältnisse werden angemessen berücksichtigt.
3.3 Rückforderung
Wenn die fehlerhafte Anzeige einer Messeinrichtung in Bezug auf Grösse und Dauer einwandfrei ermittelt werden kann, muss Ener4 die Abrechnungen für diese Dauer, jedoch höchstens für die letzten 5 Jahre, entsprechend anpassen. Wenn der Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers nicht festgestellt werden kann, erfolgt die Anpassung für den beanstandeten Abrechnungszeitraum.
3.4 Verluste
Im Falle von Verlusten in einer Installation (z.B. durch Erd- oder Kurzschluss oder andere Ursachen) hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Reduzierung des erfassten Energieverbrauchs.
4 Preise
Die Preise werden jährlich an die Energiepreise der Versorgungsunternehmen angepasst und dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Ener4 behält sich jedoch Preisanpassungen vor, die sie dem Kunden schriftlich mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten mitteilt. Bei Preisanpassungen steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Der Kunde kann den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
5 Rechnungsstellung und Zahlung
5.1 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen müssen vom Kunden innerhalb der von Ener4 festgelegten Zahlungsfrist ohne Abzüge beglichen werden. Falls der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftliche und begründete Einwände erhebt, gerät er automatisch in Verzug. In diesem Fall kann Ener4, soweit gesetzlich zulässig, die Erbringung der Dienstleistungen unterbrechen und weitere Massnahmen ergreifen, um wachsenden Schaden zu verhindern.
Der Kunde trägt alle Kosten, die Ener4 durch den Zahlungsverzug entstehen. Wenn Ener4 Zweifel an der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen hat oder das Inkasso von Forderungen erschwert ist, kann Ener4 eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Wenn der Kunde dies nicht leistet, kann Ener4 die gleichen Massnahmen wie bei Zahlungsverzug ergreifen.
5.2 Beanstandung
Bei Beanstandungen der Energiemessung darf der Kunde die Zahlung der Rechnungsbeträge nicht verweigern. Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Rechnung vorgebracht werden. Fehlerhafte Rechnungsstellungen für den Energiebezug können innerhalb einer Frist von 5 Jahren berichtigt werden.
5.3 Widerrechtliches Handeln
Wenn der Kunde oder seine Beauftragten vorsätzlich die Preisbestimmungen umgehen oder widerrechtlich Energie beziehen, ist der Kunde verpflichtet, die zu wenig verrechneten Beträge samt Zinsen und einer Entschädigung für die verursachten Umstände in vollem Umfang zu bezahlen.
5.4 Verrechnungsverbot
Eine Verrechnung von Forderungen des Kunden gegenüber Ener4 mit Forderungen von Ener4 gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen.
6 Gewährleistung und Haftung
Ener4 haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Personenschäden, sowohl für sich selbst als auch für ihre Hilfspersonen. Jegliche weitere Haftung von Ener4, insbesondere für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden (Vermögensschäden, Betriebsunterbrechungen), ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7 Energielieferung
7.1 Versorgung
Ener4 liefert dem Kunden, gestützt auf diese Allgemeinen Bedingungen, elektrische Energie im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
7.2 Verantwortung
Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften über die Energieverwendung sowie einen einwandfreien Betrieb obliegt dem Kunden und dem Eigentümer der Anlagen. Die elektrische Energie gilt mit der Bereitstellung an der Übergabestelle (dem Zähler des Energieversorgungsunternehmens) als geliefert. Ab der Übergabestelle gehen die Eigentumsrechte, bzw. Nutzungsbefugnisse, alle hierauf bezogenen Risiken und die Haftung für die gelieferte elektrische Energie von der Ener4 an den Kunden über. In keinem Fall ist Ener4 für die
Einhaltung dieser Vorschriften oder den Betrieb der Anlagen verantwortlich.
7.3 Haftung bei Nichtlieferbarkeit
Ener4 haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch nicht verschuldete Nichtliefermöglichkeiten oder die Nichtabnahme seitens des Kunden bei von Ener4 vorgehaltenen Liefermöglichkeiten entstehen.
7.4 Regelmässigkeit der Lieferung
7.4.1 Regel
Die Ener4 liefert die Energie in der Regel ununterbrochen.
7.4.2 Einschränkung
Ener4 behält sich insbesondere das Recht vor, die Lieferung elektrischer Energie einzuschränken oder ganz einzustellen in folgenden Fällen:
- Bei externen Einflüssen oder Ereignissen höherer Gewalt wie Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streiks und Sabotage.
- Bei aussergewöhnlichen Vorfällen und Naturkatastrophen, einschliesslich Feuer, Explosionen, Erdbeben, Wasser- oder Eisstörungen, Blitzschlägen, Stürmen, Schneedruck, Schäden oder Beeinträchtigungen an elektrischen Anlagen und Netzen sowie Überlastungen in den Energieversorgungsanlagen sowie Produktions- und Lieferstörungen seitens der Vorlieferanten.
- Bei betriebsbedingten Unterbrechungen wie Wartungs-, Instandhaltungs-, Reparatur- und Erweiterungsarbeiten, Unterbrechungen der Vorlieferantenlieferungen oder bei Energieknappheit.
- Im Falle von Unfällen oder bei Gefahr für Menschen, Tiere, die Umwelt oder Eigentum. • Wenn die Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgungssicherheit erforderlich ist.
- Bei Energieknappheit, um die Stromversorgung des Landes aufrechtzuerhalten.
- Aufgrund behördlicher Anordnungen.
- Bei Netzwerkstörungen oder Unterbrechungen der Internetverbindungen.
Ener4 wird dabei in der Regel die Bedürfnisse der Kunden berücksichtigen. Voraussehbare längere Unterbrechungen und Einschränkungen werden den Kunden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt.
7.4.3 Schadensanspruch
Die Kunden haben keinen Anspruch auf Entschädigung für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden, der ihnen durch das Auftreten der Einschränkungen gemäss Punkt 7.4.2 oder anderer, nicht aufgeführter Umstände entsteht.
8 Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und/oder Verkauf von Produkten für den Kunden kann die Ener4 AG unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben.
Wenn gesetzlich erlaubt, oder überwiegende Interessen seitens der Ener4 AG bestehen, oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann die Ener4 AG die erhobenen Personendaten für folgende Zwecke bearbeiten:
- zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss;
- zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden;
- zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Kundenbeziehung;
- um Dienste zu individualisieren oder personalisierte Inhalte bereitzustellen z.B. mittels Untersuchung hinsichtlich der Demographie, des Nutzungsverhaltens und der Nutzerinteressen;
- zur Adressvalidierung;
- zur Verhinderung einer unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen beim Vertragsschluss und während der Dauer des Vertrags);
- zur Rechnungsstellung, zu Inkassozwecken und für Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen;
- zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung eigener Produkten;
Die Ener4 AG darf Dritte im In- und Ausland zur Datenbearbeitung beziehen. Bezieht der Kunde bei der Ener4 AG Dienstleistungen Dritter, darf die Ener4 AG dem Dritten diejenigen Kundendaten zur Bearbeitung weitergeben, die dieser zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden benötigt.
Beim Beizug von Dritten aus dem In- und Ausland durch die Ener4 AG sind diese entsprechend vertraglich verpflichtet, die gemäss gültigem Datenschutzrecht notwendigen Massnahmen einzuhalten. Weitere Informationen betreffend Verwendung von Personendaten sind in der Datenschutzerklärung unter www.ener4.ch enthalten.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderung dieser AGB
Ener4 behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen werden dem Kunden vorgängig in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung zu diesem Zeitpunkt den Vertrag mit Ener4 ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
9.2 Übertragung
Die Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesen AGB auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen und diese in gleicher Weise zur Weiterüberbindung anzuhalten.
9.3 Anwendbares Rech, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis unterliegt dem schweizerischen Recht. Die Anwendung des Internationalen Privatrechts, einschliesslich seiner kollisionsrechtlichen Normen, oder weiterer staatsvertraglicher Vereinbarungen, wird ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Lachen/SZ, und dies gilt auch, wenn die Übergabe der Hardwareprodukte an einem anderen Ort erfolgt. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Lachen/SZ. Ener4 ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.
10 Inkrafttreten
Diese vom Verwaltungsrat der Ener4 gestützt auf Art. 17 der Statuten der Ener4 AG vom 12.07.2006 festgesetzten Allgemeinen Bedingungen treten am 1. Oktober 2023 in Kraft.