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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Grundlagen und Geltungsbereich

1.1 Kunden

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Kunden ("Kunden"), die Ladestationen nutzen, an denen die Dienstleistungen von ener4 zur Anwendung kommen (Verrechnungsverwaltung). ener4 ist für die Abrechnung der Ladevorgänge verantwortlich. ener4 erbringt ihre Leistungen ausschliesslich gemäss diesen AGB. Jeder Kunde hat auf Verlangen Anspruch auf die Aushändigung dieser AGB sowie auf die für ihn geltenden Preise. Diese allgemeinen Bedingungen können zudem auf der Homepage der ener4 AG, www.ener4.ch, eingesehen oder heruntergeladen werden
 
1.2 Entstehung des Rechtsverhältnisses
Das Rechtsverhältnis mit dem Kunden entsteht in der Regel durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars. ener4 kann bei der Anmeldung eines Kunden erforderliche Unterlagen anfordern. Wenn kein ausdrücklicher Vertrag erstellt wurde, akzeptiert der Kunde diese vorliegenden AGB von ener4 durch die Bezahlung der ersten Rechnung.
 
1.3 Abweichungen und Vorbehalt
Abweichungen von den AGB bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Vereinbarung mit ener4.
 
2 Vertragsdauer und Kündigung
 
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist unbefristet und kann von jeder Partei unter Einhaltung einer schriftlichen Kündigungsfrist von einem Monat beendet werden. Die Leistungen können separat und für jede Verbrauchsstelle unter Einhaltung der oben genannten Kündigungsfrist gekündigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen sowie eventuell entstehende weitere Kosten bis zum Ende des Vertragsverhältnisses zu begleichen.
Bei wichtigen Gründen kann der Vertrag von jeder Partei jederzeit fristlos gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, die es für die kündigende Partei unzumutbar machen, bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin am Vertrag festzuhalten, insbesondere grobe Vertragsverletzungen durch die Gegenpartei.
 
2.1 Nichtbenutzung von Geräten
Die Nichtbenutzung elektrischer Geräte oder Anlagenteile wird nicht als Abmeldung betrachtet und führt nicht zur Beendigung des Rechtsverhältnisses.
 
3 Messung des energieverbrauches
 
3.1 Verbrauchsermittlung
Die Angaben der Messeinrichtungen in den Ladestationen sind massgeblich für die Ermittlung des energieverbrauchs. Dabei können auch Summen- oder Differenzbildungen von Messwerten herangezogen werden.
 
3.2 Fehlmessung
Im Falle eines festgestellten Fehlanschlusses oder einer fehlerhaften Anzeige einer Messeinrichtung wird der energieverbrauch des Kunden soweit wie möglich aufgrund der durchgeführten Prüfung ermittelt. Wenn das Mass der Korrektur nicht durch eine Nachprüfung bestimmt werden kann, wird der Verbrauch unter angemessener Berücksichtigung der vom Kunden gelieferten Angaben von ener4 festgelegt. Dabei wird auch auf den Verbrauch in vergangenen, vergleichbaren Perioden Bezug genommen. Etwaige Änderungen der Anschlusswerte und Betriebsverhältnisse werden angemessen berücksichtigt.
 
3.3 Rückforderung
Wenn die fehlerhafte Anzeige einer Messeinrichtung in Bezug auf Grösse und Dauer einwandfrei ermittelt werden kann, muss ener4 die Abrechnungen für diese Dauer, jedoch höchstens für die letzten 5 Jahre, entsprechend anpassen. Wenn der Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers nicht festgestellt werden kann, erfolgt die Anpassung für den beanstandeten Abrechnungszeitraum.
 
3.4 Verluste
Im Falle von Verlusten in einer Installation (z.B. durch Erd- oder Kurzschluss oder andere Ursachen) hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Reduzierung des erfassten energieverbrauchs.
 
4 Preise
 
Die Preise werden jährlich an die energiepreise der Versorgungsunternehmen angepasst und dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. ener4 behält sich jedoch Preisanpassungen vor, die sie dem Kunden schriftlich mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten mitteilt. Bei Preisanpassungen steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Der Kunde kann den Vertrag schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
 
5 Rechnungsstellung und Zahlung
 
5.1 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen müssen vom Kunden innerhalb der von ener4 festgelegten Zahlungsfrist ohne Abzüge beglichen werden. Falls der Kunde bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftliche und begründete Einwände erhebt, gerät er automatisch in Verzug. In diesem Fall kann ener4, soweit gesetzlich zulässig, die Erbringung der Dienstleistungen unterbrechen und weitere Massnahmen ergreifen, um wachsenden Schaden zu verhindern.
Der Kunde trägt alle Kosten, die ener4 durch den Zahlungsverzug entstehen. Wenn ener4 Zweifel an der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen hat oder das Inkasso von Forderungen erschwert ist, kann ener4 eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen. Wenn der Kunde dies nicht leistet, kann ener4 die gleichen Massnahmen wie bei Zahlungsverzug ergreifen.
 
5.2 Beanstandung
Bei Beanstandungen der energiemessung darf der Kunde die Zahlung der Rechnungsbeträge nicht verweigern. Beanstandungen müssen schriftlich innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Rechnung vorgebracht werden. Fehlerhafte Rechnungsstellungen für den energiebezug können innerhalb einer Frist von 5 Jahren berichtigt werden.
 
5.3 Widerrechtliches Handeln
Wenn der Kunde oder seine Beauftragten vorsätzlich die Preisbestimmungen umgehen oder widerrechtlich energie beziehen, ist der Kunde verpflichtet, die zu wenig verrechneten Beträge samt Zinsen und einer Entschädigung für die verursachten Umstände in vollem Umfang zu bezahlen.
 
5.4 Verrechnungsverbot
Eine Verrechnung von Forderungen des Kunden gegenüber ener4 mit Forderungen von ener4 gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen.
 
6 Gewährleistung und Haftung
 
ener4 haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Sach- und Personenschäden, sowohl für sich selbst als auch für ihre Hilfspersonen. Jegliche weitere Haftung von ener4, insbesondere für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden (Vermögensschäden, Betriebsunterbrechungen), ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
 
7 energielieferung
 
7.1 Versorgung
ener4 liefert dem Kunden, gestützt auf diese Allgemeinen Bedingungen, elektrische energie im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
 
7.2 Verantwortung
Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften über die energieverwendung sowie einen einwandfreien Betrieb obliegt dem Kunden und dem Eigentümer der Anlagen. Die elektrische energie gilt mit der Bereitstellung an der Übergabestelle (dem Zähler des energieversorgungsunternehmens) als geliefert. Ab der Übergabestelle gehen die Eigentumsrechte, bzw. Nutzungsbefugnisse, alle hierauf bezogenen Risiken und die Haftung für die gelieferte elektrische energie von der ener4 an den Kunden über. In keinem Fall ist ener4 für die
Einhaltung dieser Vorschriften oder den Betrieb der Anlagen verantwortlich.
 
7.3 Haftung bei Nichtlieferbarkeit
ener4 haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die durch nicht verschuldete Nichtliefermöglichkeiten oder die Nichtabnahme seitens des Kunden bei von ener4 vorgehaltenen Liefermöglichkeiten entstehen.
 
7.4 Regelmässigkeit der Lieferung
7.4.1 Regel
Die ener4 liefert die energie in der Regel ununterbrochen.
 
7.4.2 Einschränkung
ener4 behält sich insbesondere das Recht vor, die Lieferung elektrischer energie einzuschränken oder ganz einzustellen in folgenden Fällen:
  • Bei externen Einflüssen oder Ereignissen höherer Gewalt wie Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streiks und Sabotage.
  • Bei aussergewöhnlichen Vorfällen und Naturkatastrophen, einschliesslich Feuer, Explosionen, Erdbeben, Wasser- oder Eisstörungen, Blitzschlägen, Stürmen, Schneedruck, Schäden oder Beeinträchtigungen an elektrischen Anlagen und Netzen sowie Überlastungen in den energieversorgungsanlagen sowie Produktions- und Lieferstörungen seitens der Vorlieferanten.
  • Bei betriebsbedingten Unterbrechungen wie Wartungs-, Instandhaltungs-, Reparatur- und Erweiterungsarbeiten, Unterbrechungen der Vorlieferantenlieferungen oder bei energieknappheit.
  • Im Falle von Unfällen oder bei Gefahr für Menschen, Tiere, die Umwelt oder Eigentum. • Wenn die Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgungssicherheit erforderlich ist.
  • Bei energieknappheit, um die Stromversorgung des Landes aufrechtzuerhalten.
  • Aufgrund behördlicher Anordnungen.
  • Bei Netzwerkstörungen oder Unterbrechungen der Internetverbindungen.

ener4 wird dabei in der Regel die Bedürfnisse der Kunden berücksichtigen. Voraussehbare längere Unterbrechungen und Einschränkungen werden den Kunden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt.

7.4.3 Schadensanspruch
Die Kunden haben keinen Anspruch auf Entschädigung für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden, der ihnen durch das Auftreten der Einschränkungen gemäss Punkt 7.4.2 oder anderer, nicht aufgeführter Umstände entsteht.

 
8 Datenschutz
 
Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und/oder Verkauf von Produkten für den Kunden kann die ener4 AG unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben.
Wenn gesetzlich erlaubt, oder überwiegende Interessen seitens der ener4 AG bestehen, oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann die ener4 AG die erhobenen Personendaten für folgende Zwecke bearbeiten:
  • zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss;
  • zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden;
  • zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Kundenbeziehung;
  • um Dienste zu individualisieren oder personalisierte Inhalte bereitzustellen z.B. mittels Untersuchung hinsichtlich der Demographie, des Nutzungsverhaltens und der Nutzerinteressen;
  • zur Adressvalidierung;
  • zur Verhinderung einer unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen beim Vertragsschluss und während der Dauer des Vertrags);
  • zur Rechnungsstellung, zu Inkassozwecken und für Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen;
  • zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung eigener Produkten;
Die ener4 AG darf Dritte im In- und Ausland zur Datenbearbeitung beziehen. Bezieht der Kunde bei der ener4 AG Dienstleistungen Dritter, darf die ener4 AG dem Dritten diejenigen Kundendaten zur Bearbeitung weitergeben, die dieser zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden benötigt.
Beim Beizug von Dritten aus dem In- und Ausland durch die ener4 AG sind diese entsprechend vertraglich verpflichtet, die gemäss gültigem Datenschutzrecht notwendigen Massnahmen einzuhalten. Weitere Informationen betreffend Verwendung von Personendaten sind in der Datenschutzerklärung unter www.ener4.ch enthalten.
 
9 Schlussbestimmungen
 
9.1 Änderung dieser AGB
ener4 behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen werden dem Kunden vorgängig in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung zu diesem Zeitpunkt den Vertrag mit ener4 ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
 
9.2 Übertragung
Die Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesen AGB auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen und diese in gleicher Weise zur Weiterüberbindung anzuhalten.
 
9.3 Anwendbares Rech, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis unterliegt dem schweizerischen Recht. Die Anwendung des Internationalen Privatrechts, einschliesslich seiner kollisionsrechtlichen Normen, oder weiterer staatsvertraglicher Vereinbarungen, wird ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Lachen/SZ, und dies gilt auch, wenn die Übergabe der Hardwareprodukte an einem anderen Ort erfolgt. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Lachen/SZ. ener4 ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.
 
10 Inkrafttreten
 
Diese vom Verwaltungsrat der ener4 gestützt auf Art. 17 der Statuten der ener4 AG vom 12.07.2006 festgesetzten Allgemeinen Bedingungen treten am 1. Oktober 2023 in Kraft.

AGB Miete von Geräten zur Messung eines ZEV

Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete von Geräten zur Messung eines ZEV

1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein integrierender Bestandteil aller Verträge, die zwischen der ener4 AG (im Folgenden "ener4") und dem Kunden (im Folgenden "Mieter") über die Vermietung von Geräten zur Messung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) abgeschlossen werden. 

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 
2 Vertragsabschluss
 
 

2.1 Der Vertrag zwischen ener4 und Mieter kommt durch die schriftliche Bestätigung des Mietvertrags durch ener4 zustande.

2.2 Die ener4 behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Mietvertrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3 Zahlung

3.1 Die Mietpreise sind im Mietvertrag festgelegt und werden gemäss Vertrag einmal jährlich im Voraus in Rechnung gestellt.

 
 
 
3.2 Die Zahlung hat netto innerhalb dreissig Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Allfällige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannte, öffentlich-rechtliche Abgaben und Gebühren werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
 
 

3.3 Die Pflicht der Bezahlung der vereinbarten Kosten beginnt am Tag nach dem Versand der Mietgeräte. Der Zeitpunkt der Installation ist Sache des Mieters und hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung.

 

3.4 Bei vorsätzlichem oder wiederholtem Zahlungsverzug des Mieters, ist die ener4 berechtigt alle Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Eintreibung der säumigen Guthaben entstehen, zu Lasten des Mieters zu verrechnen. Die ener4 kann den gesetzlichen Verzugszins in Rechnung stellen.

3.5 Hat die ener4 eine Angabe nicht oder zu Unrecht in Rechnung gestellt oder hat sie eine Angabe falsch berechnet, so fordert sie den Fehlbetrag nach oder erstattet ihn zurück.

4. Lieferung und Rückgabe

4.1 Die Lieferung der Geräte erfolgt an die vom Mieter angegebene Adresse. Die Lieferkosten trägt der Mieter, sofern nicht anders vereinbart.
 
4.2 Nach Ablauf der Mietdauer sind die Geräte unverzüglich und in einwandfreiem Zustand an die ener4 zurückzugeben.
 
 
 
5 Pflichten des Mieters Geräteumfang
 
5.1 Der Mieter ist für den Betrieb und die Nutzung der Geräte selbst verantwortlich. Sie dürfen nur an gesetzeskonformen bzw. zugelassenen Installationen zum Einsatz kommen und nicht missbräuchlich verwendet werden.
 
 
5.2 Die Installation und Nutzung der Geräte hat fachmännisch nach dem aktuellen Stand der Technik zu erfolgen.
 
5.3 Eine Weitervermietung oder Untervermietung der erhaltenen Geräte an dritte Dienstleister ist ohne schriftliche Einwilligung der ener4 nicht gestattet.
 
5.4 Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sorgfältig und bestimmungsgemäss zu behandeln. Er haftet für Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch oder unsachgemässe Behandlung der Geräte entstehen.
 
5.5 Nach 10 Jahren läuft die Eichung der Geräte ab. Die ener4 informiert den Mieter rechtzeitig darüber und stellt neue Geräte zur Verfügung.
 
5.6 Mängel oder Defekte an Geräten sind der ener4 unmittelbar nach Erhalt zu melden. Sind Mängel oder Defekte auf eine fehlerhafte Produktion zurückzuführen, kümmert sich die ener4 um den Ersatz der Geräte.
 
6 Haftung
 
6.1 Die ener4 ist nicht für die Installation der Geräte verantwortlich und übernimmt keine Haftung für Installationsfehler.

6.2 Die ener4 haftet nicht für Fehlmessungen und den daraus resultierenden Forderungen.

6.3 Die ener4 ist nicht für das Einpflegen der Geräte in ein System oder für die Verrechnung zuständig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

6.4 Beide Parteien haften gegenseitig für direkte Schäden aus Vertragsverletzungen, die ab-sichtlich oder grobfahrlässig herbeigeführt worden sind. Weitere Haftung wird ausgeschlossen.
 
7 Datenschutz
 
 
7.1 Die ener4 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

7.2 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der ener4 enthalten.

8 Vereinbarungsänderungen
 
8.1 Die ener4 behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern. Preisänderungen werden dem Mieter frühzeitig mitgeteilt.

8.2 Änderungen der Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien müssen schriftlich festgehalten und beidseitig unterzeichnet werden.
 
 
9 Anwendbares Recht
 
 

9.1 Das Rechtsverhältnis unterliegt dem schweizerischen Recht. Die Anwendung des Internationalen Privatrechts, einschliesslich seiner kollisionsrechtlichen Normen, oder weiterer staatsvertraglicher Vereinbarungen, wird ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Lachen/SZ, und dies gilt auch, wenn die Übergabe der Geräte an einem anderen Ort er-folgt. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Lachen/SZ.

10 Inkrafttreten
 
 
Ausgabe 01. Oktober 2024, ener4 AG

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Neuheimstrase 44


8853 Lachen



055 451 20 70


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